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Online-Banking: Banken dürfen nachträglich eingreifen 

Überweisungen per Online-Banking innerhalb eines Bankinstitutes sind nur unter Vorbehalt der Nachprüfung durch das Kreditinstitut gültig, entschied das Koblenzer Oberlandesgericht in einem aktuellen Fall. Eine Überweisung via Internet ist nicht unumkehrbar gültig, sondern kann durch die Bank rückwirkend beanstandet werden.



Wie die „Financial Times Deutschland“ unter Berufung auf das in der „Zeitschrift für Wirtschaftsrecht“ veröffentlichte Grundsatzurteil berichtete, kann das Geldinstitut ebenfalls von diesem Recht Gebrauch machen, wenn die Transaktion bereits abgeschlossen und der Betrag auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben war.



Nach Meinung der Richter des Koblenzer Oberlandesgerichtes sei die bankinterne Transaktion und somit hohe Bearbeitungsgeschwindigkeit der Überweisungsgutschrift beim Banking per Internetklick an das Vorbehaltsrecht der Nachprüfung durch die Bank gekoppelt. Sieht das entsprechende Institut Handlungsbedarf, eine Überweisung zu beanstanden, dürfe sie dies auch noch nachträglich tun.

 

 

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